Management-Risiken (D&O)
Durch die gesamtschuldnerische Haftung der Organmitglieder eines Unternehmens und die Beweislastumkehr haften Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte selbst bei leichtester Fahrlässigkeit unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen. Immer öfter werden EU-weit Vorstände und Aufsichtsräte für Bilanzfehler in gesamtschuldnerischer Haftung zur Verantwortung gezogen. Wir beraten Sie zur möglichen Absicherung genau dieser Fälle.