Eine gute Geschäftsbeziehung beruht darauf, gewinnbringend füreinander tätig zu sein und sich dabei fair und anständig zu verhalten.
Ulrich Karioth, Geschäftsführer AKE
Deshalb sind wir auch darauf bedacht, unseren Kunden in nachvollziehbarer Darstellung unsere Aufgaben in der Vermittlung von Versicherungen und Versicherungsanlageprodukten zu erläutern. Natürlich betrifft das auch die Vergütung, die wir für unsere Dienstleistung erhalten.
AKE kann auf unterschiedliche Arten vergütet werden. So, durch von Versicherern gezahlte Courtagen oder sonstige Vergütungen. Gleichfalls möglich sind aber auch durch unsere Kunden gezahlte Honorare. AKE kann, sofern rechtlich zulässig, die folgenden Vergütungsarten bzw. auch Kombinationen daraus erhalten:
Courtagen: AKE erhält vom Versicherer eine - als Prozentsatz in die vom Versicherungsnehmer zu zahlende Versicherungsprämie integrierte - Courtage. Die Höhe der Courtage ist von einer Reihe von Faktoren abhängig, wie beispielsweise der Art der verkauften Versicherungsprodukte und dem vom Kunden ausgewählten Versicherer. Die Courtagesätze können hierbei von Fall zu Fall variieren.
Honorare von Kunden: Anstelle dieser – vom Versicherer gezahlten Courtage – (oder zusätzlich zu dieser), vereinbaren wir mit einigen Kunden die Zahlung eines Honorars für die von uns erbrachten Dienstleistungen.
Vergütung für Verwaltungs- und sonstige Dienstleistungen: AKE übernimmt Dienstleistungen für Ihre Kunden, die mit der Beratungs- und Vermittlungstätigkeit von Versicherungen und Versicherungsanlageprodukten nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Teilweise stellt AKE unterstützend IT-Systemen und Softwarelösungen bereit. AKE erhält eine gesonderte Vergütung für diese Dienstleistungen, die zusätzlich zu anderen Honoraren oder Courtagen von AKE verdient wird.
Das Finanzsystem in seiner Schlüsselrolle für nachhaltigen Wandel
Mit der Annahme des Pariser Klimaschutzübereinkommens im Jahr 2015 vereinbarten Regierungen auf der ganzen Welt, einen nachhaltigeren Weg für unseren Planeten und unsere Wirtschaft zu beschreiten. Dem Finanzsystem kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, weil privates Kapital in nachhaltigere Investitionen umgelenkt werden soll. Denn ohne entsprechendes Investitionskapital kann eine nachhaltige Entwicklung nicht möglich werden.
Investitionsentscheidungen werden in der Regel auf der Basis vielfältiger Faktoren getroffen, doch nach Vorstellung der Europäischen Kommission werden die Themengebiete
kurz ESG
häufig nicht ausreichend berücksichtigt.
In der Beratung kommt uns damit künftig die Aufgabe zu, diese Nachhaltigkeitsaspekte in den Prozess der Investitionsentscheidungen einzubeziehen, und Ihnen gegenüber transparent zu erläutern, wie diese Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden können.
Wir beabsichtigen, Nachhaltigkeitsrisiken als Entscheidungskriterium systematisch in den Beratungsprozess zu Investitionsentscheidungen zu implementieren.